Verlässliche Unterstützung zu Hause
Zertifizierter Anbieter von Betreuungsleistungen
nach § 45 SGB XI
Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse
Zertifizierter Anbieter von Betreuungsleistungen
nach § 45 SGB XI
Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse
Wir sind ein Betreuungsdienst und helfen Ihnen bei allen Dingen, die Sie für ein selbstbestimmtes Leben zu Hause benötigen. Wir entlasten Sie und Ihre Angehörigen und gehen mit großem Herzen auf Ihre Bedürfnisse ein.
Dein alltagshelfer. Wir sind ein erfahrenes, herzliches Team mit verlässlichen Kollegen/Kolleginnen. Unsere vielseitigen und qualifizierten Alltagshelfer & Betreuungskräfte (m/w/d) leben und arbeiten ganz in Ihrer Nähe. Das Büroteam mit Sitz in der Schaltzentrale in Hürth Gleuel (Nähe Köln) ist Ihr erster verlässlicher Ansprechpartner am Telefon oder per Mail. Der Wunsch, möglichst lange in den vertrauten eigenen Wänden wohnen zu können, verbindet die meisten älteren Menschen. Doch egal wie alt Sie sind oder in welcher gesundheitlichen Verfassung Sie sich befinden, wir haben für jede Anfrage und jedes Bedürfnis zwei offene Ohren. Ein erstes, persönliches und kostenfreies Beratungsgespräch gehört bei uns ebenfalls zum Service.
Wir sind offen und unser Team wächst und wächst. Lernen Sie uns kennen.
Gerne sprechen wir mit Ihnen über Ihre Bedürfnisse, und wir erläutern Ihnen unsere Visionen, unsere Mission und unsere Motivation!
dein alltagshelfer ist ein eingetragener und anerkannter Anbieter, der mit den Kranken- und Pflegekassen direkt abrechnen kann.
Sofern Sie einen Pflegegrad haben, können wir die Betreuungszeiten, die wir mit und bei Ihnen verbringen, direkt mit der Krankenkasse abrechnen.
Gerne können Sie uns auch privat buchen. Sie erhalten von uns monatlich eine transparente Rechnung, die Sie bei verschiedenen Erstattungsszenarien verwenden können. Sprechen Sie uns an, wir finden immer einen passenden Weg.
… erhalten Sie bereits ab Pflegegrad 1. Es werden monatlich 125,00€ auf Ihrem Pflegekonto gutgeschrieben. Sie können jederzeit und ohne vorherige Beantragung dein alltagshelfer beauftragen Sie zu unterstützen.
… können Sie beantragen, wenn Sie in dem Pflegegrad 2-5 eingestuft sind. Sie sollten mindestens 6 Monate betreut oder gepflegt worden sein, dann können Sie den Antrag auf Verhinderungspflege bei Ihrer Pflegekasse stellen. Es ist notwendig, dass eine Pflegeperson im Pflegegutachten eingetragen wurde.
Es ist weiterhin möglich mit der Beantragung der Verhinderungspflege (1612,00€) auch die anteilige Kurzzeitpflege (806,00€) zu beantragen.
Die Beantragung dieser Leistung ist oft notwendig, wenn Sie den Pfleggrad ganz frisch haben und die Entlastungsleistungen §45 nicht für Ihre Betreuung ausreichen.
Unabhängig von Pflegegraden hat jeder Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung einen Anspruch auf eine Haushaltshilfe im Krankheitsfall nach §38 SGB V.
Eine Haushaltshilfe, z.B. nach einem Unfall oder in einer Schwangerschaft, nach einer OP, nach einem Krankenhausaufenthalt kann als Verordnung durch einen Arzt/durch den sozialen Dienst im Krankenhaus ausgestellt bzw. direkt beantragt werden. Mit einem Eigenanteil als Selbstzahler ist zu rechnen. Auch hier erfolgt die Abrechnung direkt durch uns mit der Pflegekasse. Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung!
Für eine verlässliche Betreuung unserer Kunden zu Hause brauchen wir mobile Alltagshelfer (m/w/d) mit einer gesunden Portion Selbstwert und Hilfsbereitschaft.
Sie kommen aus dem Betreuungs- oder Pflegebereich? Sie haben schon einige Erfahrungen hinsichtlich Betreuung in der Familie sammeln können? Sie sind offen und bereit als Quereinsteiger neue Erfahrungen zu machen und Sie sind motiviert sich in diesem Bereich ausbilden zu lassen? Generell sind Sie motiviert und strukturiert, dann sind Sie hier bei dem richtigen Arbeitgeber.
Zunftweg 10
50354 Hürth
Telefon 02233 70 64 036
Mail info@deinalltagshelfer.de
Kölner Str. 220
51149 Köln Westhoven
Telefon 02203 89 88 984
Mobil 01575 479 1984
Mail kontakt@deinalltagshelfer.de
Unsere Einsatzgebiete:
Köln, Bonn, Euskirchen, Rhein-Sieg-Kreis, Bergischer Kreis, Rhein-Erft-Kreis und weitere Orte auf Anfrage
Montag bis Freitag
9.00 – 14.00 Uhr
Montag bis Freitag
9.00 – 16.00 Uhr